Teilnahmevoraussetzung
ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine andere gleichwertige
Abschlussprüfung in einem geo- oder ingenieurwissenschaftlich
ausgerichteten Fach. Es können auch StudentInnen eines
geowissenschaftlichen Faches nach dem Vordiplom oder dem
Bachelor-Abschluss an den Kursen teilnehmen. Im Zweifelsfall
entscheidet der Veranstalter über die Erfüllung
dieser Teilnahmevoraussetzung.
Die Ausgestaltung
der Kurse erfolgt durch die Kursleiter. Es wird ein
ausgewogenes Verhältnis von Vorlesungen und Praktika
angestrebt. Die Kursdauer beträgt in der Regel drei bis
fünf Tage mit jeweils 8 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten.
Die Anzahl der KursTeilnehmerInnen ist auf 20 Personen
beschränkt. Für die Kurse mit PC-Anwendungen stehen
Notebooks für je ein bis zwei TeilnehmerInnen zur
Verfügung.
Die Anmeldung
wird wirksam durch Überweisung der Kursgebühren auf
das Konto der Sommer-Universität Hydrogeologie-Umweltgeologie.
Überschreiten die Anmeldungen die Zahl der
Kursplätze, so erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der
Anmeldungen.
Die Teilnahmegebühren
finden Sie bei der Kursbeschreibung.
Eine begrenzte Anzahl von
Kursplätzen steht für Arbeitsuchende und
auswärtige PromotionsstudentInnen zu reduzierten
Kursgebühren von 50% der regulären
Kursgebühr bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen mit der
Anmeldung zur Verfügung. Falls die TeilnehmerInnen zur
Kurszeit in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
wird aus Gründen der Fairness die volle Kursgebühr
erhoben.
Absagen durch den
Veranstalter Wird eine Mindestteilnehmerzahl unterschritten,
so kann der Veranstalter die Durchführung des Kurses absagen.
Die Absage erfolgt spätestens 3 Wochen vor dem geplanten
Kursbeginn. In diesem Fall werden die bereits eingezahlten
Kursgebühren zurückerstattet. Entsprechendes gilt,
wenn die Kurse aus anderen unabweisbaren Gründen (z.B.
Erkrankung der KursleiterIn) nicht zum vorgesehenen Termin
durchgeführt werden können.
Absagen durch
TeilnehmerInnen Innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
Über Ausnahmen (wenn aufgrund rechtzeitiger Absage andere
KursTeilnehmerInnen zugelassen werden können bzw. wenn eine
Warteliste existiert.) entscheidet der Veranstalter.
Prüfungen,
Bescheinigungen, ECTS Jeder Kurs kann mit einer
Prüfung abgeschlossen werden. Die Festlegung der
Prüfungsbedingungen im einzelnen erfolgt durch den Kursleiter
in Absprache mit dem Veranstalter. Sie findet in der Regel als ca.
einstündiger schriftlicher Test am letzten Kurstag statt. Eine
einmalige Wiederholung der Prüfung ist möglich. Bei
bestandener Prüfung wird durch eine Urkunde die erfolgreiche
Teilnahme an dem entsprechenden Kurs bescheinigt. Der durch eine
erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur erbrachte
Leistungsnachweis eines fünftägigen Kurses entspricht
einer Anerkennung von 2,5 ECTS (European Credit Transfer Scheme).
KursteilnehmerInnen, die nicht an der Abschlussprüfung
teilnehmen oder diese nicht bestehen, erhalten eine
Teilnahmebescheinigung.
Zertifikat
Für die erfolgreiche Teilnahme an mindestens acht
verschiedenen Kursen der Sommer-Universität
Hydrogeologie-Umweltgeologie innerhalb von acht Jahren wird auf Antrag
ein Zertifikat ausgestellt.
Bildungsurlaub
Die Anerkennung der einwöchigen Veranstaltungen nach den
Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer ist als
Einzelanerkennung möglich. Bitte informieren Sie sich bei
Ihrem Ministerium.
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